Ein wesentlicher Bestandteil unseres Erziehungs- und Bildungsauftrages ist die Schülerpartizipation. Die Mitgestaltung des Schullebens in Form eines Schülerrats stärkt die Übernahme von Verantwortung sowie die Identifikation mit der Schule auf Seiten der Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus werden wichtige soziale, personale und methodische Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler ausgebildet bzw. weiterentwickelt.
An der Freiherr-vom-Stein-Schule setzt sich der Schülerrat aus den Klassensprechern der 3. und 4. Jahrgangsstufen sowie deren Vertretern zusammen. Die Schülervertretung ist somit ein von Schülerinnen und Schülern unserer Schule gewähltes Gremium. In den Schülerratssitzungen wirken die Schüler an der Gestaltung ihrer Schule und des Schulwesens aktiv mit. Dabei vertreten sie vorrangig die Interessen ihrer Mitschüler. Daher ist es wichtig, dass die Klassensprecher in jeder Schülerratssitzung die Möglichkeit haben, aktuelle Anliegen, die aus den Klassenkonferenzen erwachsen, vorzutragen.
Natürlich haben auch die Jahrgangsstufen 1 und 2 ein Mitspracherecht. Die Schülervertretung vertritt demnach die Belange der Schülerinnen und Schüler gegenüber den anderen Schulinstitutionen. Wichtige Themen und Anliegen finden in Gesamtkonferenzen ihren Platz und werden dort von der Schulleitung und der Lehrerschaft diskutiert.
So haben die Schülerinnen und Schüler beispielsweise einheitliche und faire Pausenregeln diskutiert, die dann in der Gesamtkonferenz verabschiedet wurden.